Sonntag, 19. März 2017

Ein Kopftuchhasser (Die verschleierte Gewalt)

Der Europäische Gerichtshof (Luxemburg) hat am 14. März 2017 ein Urteil gefällt, das im Ergebnis darauf hinausläuft, dass Arbeitgeber ihren weibli­chen Beschäftigten das Tragen eines islamischen Kopftuchs verbieten können. (Ein paar vom Gerichtshof eingeforderte formale "Einschrän­kungen" dieser Befugnis sind nichts Anderes als ein juristisches Feigenblatt und können im hier zu erörternden Kontext unberücksichtigt bleiben.)

Es handelt sich um das Urteil mit der Aktenzahl C-157/15, das unter folgender Adresse aufgerufen werden kann: 
http://curia.europa.eu/juris/liste.jsf?num=C-157/15#

Damit in Zusammenhang steht ein weiteres Urteil vom selben Tag mit der Aktenzahl C-188/15: http://curia.europa.eu/juris/liste.jsf?num=C-188/15#

Diese Gerichtsentscheidungen verdienen massive Kritik – die aber nicht der primäre Inhalt dieses Blog-Eintrags sein wird. Vielmehr soll hier in erster Linie ange­prangert werden, wie der Chefredakteur des "Kurier", Dr. Helmut Brand­stät­ter, aus Anlass dieser Urteile zur "Kopftuchfrage" Stellung nimmt. Ich beziehe mich dabei auf seinen Leitartikel im "Kurier" vom 15. März 2017 (im Internet hier abrufbar).

Sein Text trägt die (durchaus interessante) Überschrift "Das Verschleiern von Machtverhältnissen". (Darauf wird später noch einzu­ge­hen sein.)

Brandstätters Perfidie zeigt sich bereits im Untertitel, wo es heißt:

"Wer will, dass Frauen ein Kopftuch tragen, will sie in ihrem Berufsleben benachteiligen. Das ist nun klar."

Die rücksichtslose Verdrehung von Tatsachen, die Brandstätter schon hier betreibt, ist geradezu unglaublich:

Der Europäische Gerichtshof (im Folgenden: EuGH) fällte ein Urteil, das es Arbeit­gebern erlaubt, den Beschäftigten (beispielsweise und typischer­weise) das Tragen eines (islamischen) Kopftuchs zu verbieten. Dass darin die Benachteiligung bestimmter Frauen (im Berufsleben) zu erblicken ist (ganz egal, wie das vom Gericht unter dem juristischen Terminus "Diskriminierung" qualifiziert wird), kann nicht ernsthaft bezweifelt werden. Und dennoch dreht Brandstätter den Spieß um: Die "Benachteiligungs­befug­nis", die der EuGH mit seinem Urteil den Arbeitgebern einräumt, wird als Bestätigung dafür gesehen, dass angeblich jene Personen (Männer), die für das Tragen des islami­schen Kopftuchs eintreten, die betreffenden Frauen im Berufsleben benachteiligen wollten. Das kommt unmissverständlich zum Ausdruck, wenn Brandstätter apodiktisch feststellt: "Das ist nun [also nach dem EuGH-Urteil] klar."

Bei näherer Betrachtung enthalten Brandstätters oben zitierte verleumde­rische Sätze sogar zwei Verdrehungen:

• Einerseits wird eben der Verursacher der Benachteiligung falsch dar­ge­stellt: Für Brandstätter sind es nicht mehr die Arbeitgeber bzw. in weiterer Folge der in ihrem Sinne entscheidende Europäische Gerichtshof, sondern es sind die Kopftuch­befür­worter.

• Brandstätter packt aber sogar noch eine zweite Unterstellung hinein: Er setzt den Wunsch, dass (muslimische) Frauen ein Kopftuch tragen mögen, mit der Absicht gleich, die Frauen in ihrem Berufsleben zu benachteiligen. Das ist natürlich schon deshalb unredlich, weil es ja nicht nur dritte Personen sind, die sich allenfalls für das Kopftuchtragen aussprechen (also etwa die Väter oder die Ehemänner muslimischer Frauen), sondern es durchaus auch muslimische Frauen gibt, die aus eigenem Wunsch ein Kopftuch tragen möchten. Nach Brandstätters Logik wollen sich diese Frauen also wohl selbst benachteiligen. (Dazu dann nochmals unten.) Darüber hinaus ist Brandstätters Gleichsetzung deshalb eine Unverfro­ren­heit, weil es mannigfaltige Gründe geben kann, warum jemand findet, (muslimische) Frauen hätten ein Kopftuch zu tragen – an erster Stelle wohl eine diesbezügliche religiöse Überzeugung. Man mag eine solche Überzeugung als falsch (weil nicht dem Koran entsprechend), als überzogen oder was sonst immer kritisieren (soweit man darüber ausreichend Bescheid weiß) – aber sie ist jedenfalls ein völlig anderes Motiv als jenes, das Brandstätter unredlicherweise pauschal unterstellt: nämlich dass der Wunsch nach dem Kopftuch den Wunsch nach beruflicher Benachteiligung der Frau ausdrücke.

Hier bedient sich der journalistische Scharlatan Brandstätter ähnlicher argumentativer Tricks wie man sie vom Psycho-Scharlatan Sigmund Freud zur Genüge kennt.

Bei einem Mindestmaß an journalistischem Anstand hätten die zwei Sätze zumindest etwa wie folgt lauten können (und sollen):

"Wer will, dass Frauen ein Kopftuch tragen, nimmt ihre Benachteiligung im Berufsleben in Kauf. Das ist die Konsequenz der Luxemburger Urteile."

Allein schon der Untertitel von Brandstätters Leitartikel liefert also eine Menge Anlass zu Kritik.

Gleich im ersten Absatz entpuppt sich Brandstätter – der ansonsten in seinen Texten gern von Respekt, Humanität, journalistischer Seriosität und ähnlichen Werten schwadroniert – als Kopftuch- bzw. Hidschab-Hasser (stellvertretend für unzählige Gleichgesinnte [beiderlei Geschlechts], die es in diesem Land gibt). Er schreibt nämlich:

"Vor einigen Monaten hat eine Pharmazie-Studentin im KURIER darüber geklagt, dass sie keine Anstellung in einer Apotheke bekommt, weil sie einen Hijab trägt, einen Schleier, der den ganzen Kopf – nicht das Gesicht – bedeckt. Vielleicht hätte die junge Frau vor ihrem Studium darüber nachdenken sollen, welche beruflichen Möglichkeiten sie hat, wenn ihr ein religiöses Symbol wichtiger ist als ein Arbeitsplatz."

Das nenne ich eine klare Aussage. "Du willst Kopftuch bzw. Hidschab tragen? Dann bist du selbst schuld, wenn du nachher keinen Job findest."

Die Niedertracht, die in Brandstätters Einstellung zum Ausdruck kommt, geht natürlich weit über die Dimension der Religionsfreiheit hinaus. Sie macht Menschen in nahezu jeder Weise erpressbar, wenn sie auf einen Arbeitsplatz angewiesen sind. Denn was immer sich nachteilig auf die Jobchancen eines Menschen auswirken könnte, hat er bei dieser Sichtweise eben zu unterlassen (bzw. zu beseitigen). Tut er es nicht, hat er es sich selbst zuzuschreiben, wenn er keine Arbeit findet. Dafür gibt es ja auch zahlreiche Beispiele. Nur eines sei erwähnt: Ein unvorteilhaftes Foto auf Facebook, ein unbequemer Kommentar auf Twitter oder in einem Blog? Die "Karriereberater" empfehlen schon längst, auf Derartiges zu verzichten, wenn man sich seine Berufschancen nicht verbauen möchte.

Es besteht für die meisten (lohnabhängigen) Menschen ein Zwang zur Anpassung, "Selbstoptimierung" (und Selbst­verleugnung) buchstäblich an allen Ecken und Enden – weil sie nur dadurch ihre Chance auf einen Job und damit ihre Existenz sichern können. So sieht die angebliche "Freiheit" im neoliberal-kapitalistischen System aus!

Brandstätter liefert dafür mit seiner arroganten Belehrung an die Hidschab tragende Pharmaziestudentin ein erschreckend-anschauliches Beispiel.

Und es ist ihm (wie auch allen Arbeitgebern oder allen Kunden) in jener Deutlichkeit, die seiner anmaßenden Haltung gebührt, Folgendes entgegen­zuhalten:

Herr Dr. Brandstätter, es geht Sie einen feuchten Dreck an, ob eine Frau ein Kopftuch trägt (oder ein Mann einen Zylinder oder was sonst immer)! Es hat schlichtweg kein Kriterium dafür zu sein, ob jemand einen Job ausüben darf. (Was selbstverständlich auch für Tätigkeiten mit Kundenkontakt gilt.)

So sollte es jedenfalls sein. Der Europäische Gerichtshof hat mit seinem Urteil ja genau das Gegenteil für rechtens erklärt – ganz im Sinne der Unternehmer (bzw. sonstiger Arbeitgeber) und im Sinne jener "unab­hän­gigen" Journalisten, deren zentrale Funktion darin besteht, die unterneh­meri­schen Interessen publizistisch tagaus tagein zu vertreten.

Und nebenbei konkret zum Thema "Kopftuch und Apotheke": Aus Anlass des EuGH-Urteils zeigte ein deutscher Fernsehsender vor wenigen Tagen einen kurzen Beitrag über eine Apotheke in Deutschland, in der sehr wohl (und ganz bewusst entgegen vereinzelter Kundenproteste) eine Hidschab tragende Muslimin angestellt ist. Es geht also auch anders.

Im weiteren Verlauf seines Leitartikels ergeht sich Brandstätter dann so richtig als Kopftuch- bzw. Hidschab-Hasser: Die "Verschleierung des Kopfs" sei laut Brandstätter "eine von vielen Bestimmungen, durch die Männer die Frauen zusätzlich stigmatisieren, jedenfalls einengen wollen". Es "geht um männlich dominierte Gesellschaften, die Frauen verschleiern und unter­drücken". Religion sei da "nur mehr eine Ausrede". Es sei "kein Wunder, dass Frauen in vom IS befreiten Gebieten ihre schwarzen Schleier schnell verbrennen" usw.

Da wird also in düstersten Farben alles erwähnt, was zwar teilweise zutreffen mag (und was man allenfalls auch kritisieren kann und soll), was aber im gegebenen Zusammen­hang keinen anderen Zweck verfolgt, als die eigenen Vorurteile und Ressentiments des Herrn Chefredakteurs und seiner Leserschaft zu bestätigen und zu befeuern.

Alles wird völlig undifferenziert in einen Topf geschmissen. Was hat beispielsweise eine Pharmaziestudentin in Österreich, die in der Apotheke Kopftuch oder Hidschab tragen möchte, mit Frauen zu tun, die in vom IS (Islamischer Staat) regierten Gebieten offen­kundig gegen ihren Willen Schleier (in welcher Form auch immer) tragen mussten und diese nun verbrennen?

Oder wo bleibt überhaupt die Unterscheidung zwischen jenen Frauen, die das Kopftuch (bzw. einen Hidschab) freiwillig tragen, und solchen, die dazu gezwungen werden? Auf Erstere bezieht sich Brandstätter nur an einer Stelle explizit. Er schreibt:

"Es gibt zwar immer wieder Frauen, die erzählen, sie würden sich freiwillig verschleiern. Für kleine Kinder gilt das sicher nicht. Es geht um männlich dominierte Gesellschaften, die Frauen verschleiern und unterdrücken. […]"

So schreibt also ein vermeintlich seriöser Journalist:

- Dass Frauen sich freiwillig verschleiern "würden", das "erzählen" manche immer wieder. Die Freiwilligkeit wird damit also von Brandstätter subtil angezweifelt.

- Und davon abgesehen, setzt er sich mit der etwaigen Freiwilligkeit (die er den Frauen ohnedies nicht abnimmt) überhaupt nicht auseinander: Der nächste Satz betrifft die kleinen Kinder. Und im übernächsten sind es schon wieder die "männlich dominierten Gesellschaften", die die "Frauen ver­schlei­ern und unterdrücken".

Eine allfällige Freiwilligkeit wird also als Argument letztendlich komplett ignoriert.

Und soweit sie von Brandstätter bestenfalls implizit konzediert wird, dient sie ihm nur als Anlass für einen Vorwurf und eine zynisch-schadenfrohe Mahnung gegenüber den betreffenden Frauen. Das äußert sich etwa darin, dass er eben meint, die Hidschab tragende Pharmazie-Studentin hätte "(v)ielleicht […] vor ihrem Studium darüber nachdenken sollen, welche beruflichen Möglichkeiten sie hat, wenn ihr ein religiöses Symbol wichtiger ist als ein Arbeitsplatz".

Zeugt eine solche Einstellung denn von Respekt gegenüber dem Willen der betreffenden Frau? Ist der vermeintlich aufgeklärte und liberale Herr Chefredakteur damit etwa besser als jene muslimischen Männer, die ihren Ehefrauen/Töchtern das Kopftuch gegen deren Willen vorschreiben?

Mir fällt an dieser Stelle wieder einmal der Titel eines interessanten Buchs der deutschen Politikwissenschaftlerin und Philosophin Hedda J. Herwig ein: "Sanft und verschleiert ist die Gewalt …"

Der Titel bezieht sich dabei nicht auf die Schleier muslimischer Frauen. Herwig hat den Satz vielmehr

"Pierre Bourdieus Studie über die Kabylen, seinem «Entwurf einer Theorie der Praxis», entlehnt, soweit er dort Verhaltens- und Definitionsstrategien, mit deren Hilfe ausbeu­te­rische Herrschaftsverhältnisse verschleiert werden, als «sanfte Gewalt» bezeichnet hat."

Und Herwig setzt wie folgt fort (Seite 9 ihres Buches):

"Von eben solchen Strategien handle ich im folgenden, und zwar in pointierter Hervor­hebung ihrer Eignung, das Erkenntnisvermögen von Men­schen derart zu manipulieren bzw. außer Kraft zu setzen, daß Unrecht erst gar nicht als Unrecht bewußt werden kann."

Na wenn das nicht auf den Journalismus à la Brandstätter und Konsorten passt! ;-)

• Der patriarchalische Moslem zwingt die freiheitsliebende Tochter oder Ehefrau zum Tragen von Kopftuch oder Hidschab/Schleier. Das ist (sprachlich paradoxerweise) die unverschleierte Form der Gewalt.

• Brandstätter meint sinngemäß: "Leg' deinen Schleier ab. Wenn du es nicht tust, ist es völlig in Ordnung, dass du keinen Job findest." Ein klarer Fall von verschleierter Gewalt im Sinne Pierre Bourdieus und Hedda J. Herwigs.

Im letzten Absatz drückt Brandstätter diese verschleierte Gewalt nochmals aus, indem er schreibt:

"Es liegt jetzt wirklich an den verantwortungsvollen muslimischen Verbänden, endlich klarzustellen, dass ein Schleier für Frauen keine religiöse Pflicht ist. Und dass Frauen, die ihre Religion vor sich her tragen, im Beruf nicht die gleichen Chancen haben werden. Das ist nicht diskriminierend, wie jetzt auch das Höchstgericht festgestellt hat, und das entspricht dem Leben in Österreich, wo Religion Privatsache ist und bleiben muss."

Auch gegen diesen Absatz wäre schon wieder eine Menge einzuwenden; aber ich beschränke mich auf den Aspekt der verschleierten Gewalt: Wenn Frauen (das Gleiche beträfe sicher auch Männer) "ihre Religion vor sich her tragen" (!), dann ist es für Brandstätter in Ordnung, wenn sie deshalb weniger Chancen im Beruf haben; und "das" (Brandstätter meint vermutlich: das Unterlassen des Schleiertragens am Arbeitsplatz) "entspricht überdies dem Leben in Österreich".

Unrecht sollte eigentlich sein, dass man einem Menschen deswegen die Anstellung verweigert oder ihn kündigt (oder sich als Kunde nicht von ihm bedienen lassen möchte), weil er Kopftuch oder Hidschab (oder sonst irgendein "eigen­williges" Kleidungsstück) trägt bzw. weil er (in ohnedies dezenter Weise) seine religiöse Überzeugung zum Ausdruck bringt. Der EuGH sieht das anders. Im eingangs erwähnten Urteil C-157/15 heißt es beispielsweise (in Randziffer 38):

"Der Wunsch eines Arbeitgebers, den Kunden ein Bild der Neutralität zu vermitteln, gehört zur unternehmerischen Freiheit, die in Art. 16 der Charta anerkannt ist, und ist grundsätzlich rechtmäßig, insbesondere dann, wenn der Arbeitgeber bei der Verfolgung dieses Ziels nur die Arbeitnehmer einbezieht, die mit seinen Kunden in Kontakt treten sollen."

Die heilige Kuh der Ersatzreligion Kapitalismus: die "unternehmerische Freiheit". In ihrem Namen darf so gut wie alles geschehen. Der EuGH hat mit seiner Entscheidung wieder einen (wesentlichen) Baustein hinzugefügt. Und Brandstätter hat mit der Überschrift seines Leitartikels – natürlich ganz unbeabsichtigt – dafür (und für sein eigenes journalistisches Wirken) treffende Worte gefunden: "Das Verschleiern von Machtverhältnissen". In diesem Fall eben das Verschleiern der Machtverhältnisse zwischen Arbeit­geber und Arbeitnehmer durch einschlägige Gerichtsurteile, die zu diesem Zweck Rechte wie die "unternehmerische Freiheit" ins Treffen führen; und durch Journalisten wie Brandstätter, die solche Urteile bereitwillig auf­greifen, um ihrerseits ganz ungeniert jene Gewalt zu befürworten, die eben "sanft und verschleiert" auftritt.

Wieder einmal zeigt sich: Justiz und Journalismus dienen oft jenem Zweck, den Hedda J. Herwig in ihrem Buch so zutreffend beschrieben hat und den ich an dieser Stelle nochmals erwähnen möchte:

"... Erkenntnisvermögen von Men­schen derart zu manipulieren bzw. außer Kraft zu setzen, daß Unrecht erst gar nicht als Unrecht bewußt werden kann."

Im letzten Satz seines Leitartikels gelingt das (oder versucht es jedenfalls) Brandstätter nochmals in beachtlicher Weise. Er schreibt:

"Alles für eine bunte Gesellschaft, aber alles gegen Unterdrückung, und sei es nur mit einem dünnen Schleier."

Spätestens hier zeigt sich deutlich, dass Brandstätters Leitartikel unter anderem darauf beruht, zwecks Manipulation der Leser/innen ganz bewusst zwei Ebenen zu vermengen:

Wenn der Schleier die "unternehmerische Freiheit" stört und deshalb nach Ansicht der Luxemburger Richter vom Arbeitgeber untersagt werden darf, so ist das etwas (völlig) Anderes als das Unterlassen (oder Verbieten) des Schleiertragens, weil man im Schleier eine "Unterdrückung" sieht. Mit letzterem Aspekt haben die beiden EuGH-Urteile nicht das Geringste zu tun. Gegenstand der zwei Gerichtsverfahren war ja nicht die Unter­drückung (der Frauen) durch das Schleiertragen, sondern – pointiert formuliert – die "Unterdrückung des Schleiertragens" (im Interesse der Arbeitgeber). Es ging nicht um Frauenrechte, sondern um Unternehmerrechte. Brand­stät­ter möchte hingegen die Gerichtsentscheidungen implizit als eine Art Fanal für die Frauen­befreiung aus muslimischen Zwängen (und damit für Zwecke seiner eigenen Kopftuch- und Hidschab-Kritik) vereinnahmen.

Und indem er im letzten Satz (nochmals) den Schleier unhinterfragt und pauschal als "Unterdrückung" abqualifiziert, wiederholt Brandstätter auch die perfide Umkehr von Recht und Unrecht, die sich durch seinen ganzen Leit­artikel zieht.

******************************

Nach so viel Aufmerksamkeit für (ethisch und argumentativ) miesen Journalismus seien abschließend zwei Zeitungsartikel als positive Gegenbeispiele erwähnt. Sie beschäftigen sich kritisch und in ausgezeichneter Argumentation mit den in Rede stehenden EuGH-Urteilen:

1) Der eine Kommentar stammt von Heribert Prantl und steht in der "Süddeutschen Zeitung":

"Religionsfreiheit am Arbeitsplatz 
Der Islam wird als störend betrachtet 
Der EU-Gerichtshof ermöglicht ein Kopftuch-Verbot am Arbeitsplatz. Er gewährt damit Unternehmen mehr Freiheit als der Religion." 
2) Den zweiten Beitrag schrieb die Politikwissenschaftlerin, Journalistin und Publizistin Antje Schrupp in der "Zeit":

"Europäischer Gerichtshof 
Ein bisschen Diskriminierung ist schon okay
Das Kopftuchverbot stößt auf wenig Widerstand. Weil es gegen den Islam und gegen Frauen geht? Genau an dieser Frage aber könnte man westliche Freiheitswerte diskutieren." 
Link: 
http://www.zeit.de/kultur/2017-03/europaeischer-gerichtshof-urteil-kopftuch-verbot